Die Tarifparteien im Baugewerbe haben die Rahmenbedingungen geschaffen für den Aufbau einer tariflichen Zusatzrente: Jetzt hat die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dort-mund/Hamburg, als Anbieter von Vorsorgeprodukten eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Tarifvertrages mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes getroffen.
Die Tarifparteien im Baugewerbe haben die Rahmenbedingungen geschaffen für den Aufbau einer tariflichen Zusatzrente: Jetzt hat die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dort-mund/Hamburg, als Anbieter von Vorsorgeprodukten eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Tarifvertrages mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes getroffen. Die Versicherungsgruppe wird für die Baubranche optimierte Lösungen zur Altersvorsorge anbieten. Die Betreuung der Betriebe erfolgt über die rund 300 Versorgungswerke des Handwerks, mit denen SIGNAL IDUNA bundesweit zusammenarbeitet. "Um die Zusatzrente zu finanzieren, empfehlen wir dem Arbeitgeber den Abschluss von Direktversicherungen zugunsten seiner Mitarbeiter. Diese Form hat sich besonders für kleine und mittlere Betriebe bewährt", so Jürgen Mohrmann, Spezialist für betriebliche Altersvorsorge bei SIGNAL IDUNA. Die Direktversicherung hat den Vorteil, dass der begünstigte Arbeitnehmer ab dem Jahr 2002 die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) in Anspruch nehmen kann.
Die Beiträge zur tariflichen Zusatzrente teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt monatlich 60 Mark, vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 18 Mark pro Monat per Entgeltumwandlung erbringt und die Zulage zur vermögenswirksamen Leistung (VL) nicht in Anspruch nimmt. "Dieser Verzicht lohnt sich für beide Parteien", sagt Jürgen Mohrmann, "denn einmal erhält der Arbeitnehmer, verglichen mit der VL, den höheren Zuschuss für die Zusatzrente. Der Arbeitgeber wiederum fängt die höheren Kosten auf, indem er die Sozialversicherungsbeiträge spart."
Ab 2002 hat der Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Legt man beispielsweise die BBG dieses Jahres zu Grunde, 104.400 Mark, so wären das bis zu 4.176 Mark. Die erworbenen Anwartschaften sind übrigens unverfallbar und gehen bei einem Betriebswechsel nicht verloren.
Diese Regelungen gelten derzeit nur für die alten Bundesländer. Für 2001 gibt es für Betriebe in Berlin Sonderregelungen.