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Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Wenn Bello mal zuschnappt…

Ein Hundebiss kann für den Tierbesitzer teuer werden. Denn auf Grundlage von Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet er auch ohne Verschulden für alle Schäden, die sein Hund anrichtet. Um sich gegen die finanziellen Risiken eines Schadens abzusichern, rät die SIGNAL IDUNA allen Tierbesitzern, den Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Das Verhalten eines Tieres ist für den Menschen nicht berechenbar, ein Tier kann immer gefährlich werden. Daher sieht das Gesetz für denjenigen, der sich nur zum Vergnügen ein Tier hält – juristisch "Luxustier" genannt – eine besonders strenge Haftungsregelung vor, die so genannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Halter eines Haustieres haftet unbegrenzt für alle Schäden, die durch das Tier ent-stehen. Solange kleine zahme Tiere einen Schaden verursachen, übernimmt in der Regel die normale Privathaftpflichtversicherung die Schadenregulierung. Das betrifft viele Schäden, die unter anderem Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Kaninchen oder Katzen anrichten. Die Privathaftpflichtversicherung ist bei anderen als den angesprochenen zahmen Tieren aber nicht zuständig. Nicht mit versichert sind also Hunde, Reitpferde, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder Landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Was viele Hundehalter oft nicht bedenken: Die Folgen eines Hundebisses oder eines von einem Hund verursachten Verkehrsunfalls können fatal sein. Heilbehandlungskosten, Sachschäden und Schmerzensgeld bis hin zu lebenslangen Renten werden in Schadenersatzansprüchen an den Tierhalter gestellt. Der Hundehalter haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen für die entstandenen Kosten. Und das selbst dann, wenn er sich ganz korrekt verhalten, den Hund also zum Beispiel angeleint hat. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann den Hundebesitzer gegen Forderungen aus solchen Schadenfällen absichern. Ein ganz wichtiger Tipp zum Vertragsabschluss: Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten! Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft maximal zahlt, wenn ein Schaden eintritt. Und die sollte auf keinen Fall zu niedrig sein. Orientieren kann man sich dabei an der Deckungssumme einer Privathaftpflichtversicherung.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen selbst eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dem Hundehalter nichts mehr hilft. Angehörige, die im selben Haushalt leben, Schäden an allem, das sich der Halter geliehen oder gemietet hat und Vorsatz sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

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