Als Immobilienbesitzer oder Mieter ist man sich oft der vielen Gefahren, die dem Besitz drohen, gar nicht bewusst: Feuer oder Rohrbruch, Sturm, Überschwemmung, Hochwasser oder Einbruch können Schäden hervorrufen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen. Die SV Gebäudeversicherung AG bietet vom Baubeginn bis zur Nutzung des Hauses einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Immobilie – egal ob als Eigennutzer oder Kapitalanleger.
Als Immobilienbesitzer oder Mieter ist man sich oft der vielen Gefahren, die dem Besitz drohen, gar nicht bewusst: Feuer oder Rohrbruch, Sturm, Überschwemmung, Hochwasser oder Einbruch können Schäden hervorrufen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen. Die SV Gebäudeversicherung AG bietet vom Baubeginn bis zur Nutzung des Hauses einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Immobilie – egal ob als Eigennutzer oder Kapitalanleger.
Bauherren-Haftpflicht
Mit der Bauherren-Haftpflicht sichert sich der Bauherr vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die im Zuge der Bautätigkeit geschehen, ab. Bei Unfällen auf Baustellen wird oft vorschnell dem Bauherren die Hauptverantwortung zugeschoben. Aber ebenso gut kann der Architekt oder der Bauunternehmer Schuld haben. Im Rahmen der Bauherren-Haftpflicht wird die Rechtslage geprüft und gegebenenfalls berechtigte Forderungen erfüllt, unberechtigte Forderungen aber auch abgewiesen. Dieser Schutz gilt für Bauvorhaben und für unbebaut Grundstücke, deren Bebauung kurzfristig erfolgt. Für längerfristig unbebaute Grundstücke kann eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.
Bauherren, die die Bauausführung selbst übernehmen, sollten sich zusätzlich absichern. Dann sind auch sämtliche Schäden mitversichert, die durch Personen verursacht werden, die am Bau beschäftigt sind. Außerdem werden alle Schäden abgedeckt, die sie in Ausführung der Bautätigkeit verursachen. Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen. Und schließlich können Schäden mitversichert werden, die auf ihre Planung und/oder Bauleitung zurückzuführen sind.
Bei Beschädigungen von Erdleitungen – Kabel, Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre besteht auch voller Versicherungsschutz. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Man muss schriftliche Auskünfte einholen, ob und wo an der Baustelle Leitungen verlaufen. Sie müssen den Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Stellen so rechtzeitig anmelden, dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen können.
Wenn Eigenleistungen vom Bauherren und/oder Freunden erbracht werden, können diese in die Bauherren-Haftpflicht auf Antrag eingeschlossen werden. Unfälle, die Freunde oder Verwandte bei der Mithilfe zustoßen, sind bei der gesetzlichen Bauberufsgenossenschaft versichert. Die Helfer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Darüber hinaus kann der Bauherr für seine Helfer eine private Unfallversicherung abschließen, um sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen eines Baustellenunfalls zu schützen. Der Bauherr selbst und sein Ehegatte sind vom gesetzlichen Unfallschutz der Bauberufsgenossenschaft ausgeschlossen. Es wird eine private Unfallversicherung empfohlen.
Wohngebäudeversicherung
Die SV Gebäudeversicherung AG, der führende Gebäudeversicherer in Baden-Württemberg, bietet seit 1960 neben dem Schutz gegen Feuergefahren einen umfassenden Elementarschadenschutz für alle Gebäudebesitzer an. Dieser umfasst den Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Bergsturz, Lawinen und Schneedruck. Der umfassende Versicherungsschutz ist in seiner Flächendeckung bundesweit einzigartig.
Wie wichtig der Schutz vor Sturmschäden ist, zeigte das Jahr 1999. Überschwemmungen und Hochwasser führten vor allem in der ersten Jahreshälfte zu dreistelligen Millionenschäden. Orkan Lothar, das bisher größte Schadenereignis in der mehr als 240-jährigen Geschichte der SV Gebäudeversicherung, verursachte am zweiten Weihnachtsfeiertag ein Gesamtschadenvolumen in Höhe von über 980 Mio. DM. Die rund 250.000 Schäden an den von der SV Gebäudeversicherung versicherten Gebäuden traten flächendeckend im gesamten Bundesland auf. Insgesamt regulierte die SV Gebäudeversicherung allein 1999 Elementarschäden von über einer Milliarde DM. Die Bewältigung der Schäden stellte die SV Gebäudeversicherung vor eine große Herausforderung, die von dem Unternehmen aber glänzend bewältigt wurde.
Im Schadenfall ersetzt die SV Gebäudeversicherung nicht nur die Kosten für den unveränderten Wiederaufbau, sondern auch die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte und den Abbruch von versicherten und zur unveränderten Wiederherstellung nicht mehr verwendbarer Sachen sowie den Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz. Versichert sind in der Gebäudeversicherung die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Die Gebäudeversicherung kommt auch für sämtliche direkten Folgekosten eines Schadens auf und deckt Mietausfall, Hotelkosten, Aufräumkosten sowie Rohrbruch- und Frostschäden.
Für den Kunden empfiehlt sich die Ergänzung seines Versicherungsschutzes rund ums Haus durch eine Leitungswasser- und Hausratversicherung. Bei der Hausratversicherung kann der Schutz gegen Schäden aus Elementarrisiken zusätzlich in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden, denn die Wohngebäudeversicherung umfasst nur das Gebäude und fest mit ihm verbundenes Zubehör. Im Schadenfall zeigt sich, dass der zusätzliche Beitrag bei der Hausratversicherung sinnvoll investiertes Geld ist.
Leitungswasserversicherung
Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu- und Abteilungsrohren oder sonstigen mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen wie z.B. Wasch und Geschirrspülmaschinen und Schläuchen, aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder bei Wohngebäuden auch als Sprinkler oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Versichert sind also Schäden, die durch dieses Wasser an den versicherten Sachen entstehen.
Frost- und Bruchschäden sind innerhalb versicherter Gebäude an den Rohren dieser Anlagen, außerhalb versicherter Gebäude an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, die der Versorgung versicherter Anlagen oder Gebäude dienen, und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Frostschäden sind innerhalb des Gebäudes an Bade- und Sanitäreinrichtungen, an Heizkörpern und vergleichbaren Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen und bei Wohngebäuden auch an Sprinkler- oder Berieselungsanlagen versichert.
Hausversicherung
Die Hausversicherung ist ein Bündelprodukt, das die Wohngebäudeversicherung, Leitungswasserversicherung und Hausratversicherung einschließt. Ob Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel, Überschwemmung oder Erdbeben, Einbrecher oder auch nur eine zerbrochene Fensterscheibe: Die Hausversicherung schützt Haus und Hausrat. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Kunde hat eine Versicherung und im Schadenfall einen Ansprechpartner. Er braucht also nicht mit verschiedenen Leuten darüber zu diskutieren, wer jetzt welchen Schaden übernimmt.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherung ist speziell konzipiert für: Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder das ganze Haus vermieten. Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer von unbebauten Grundstücken Nießbraucher, Pächter und Mieter.
Mitversichert sind das Baurisiko des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Summe von 50 000 DM je Bauvorhaben. Schäden, die durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke entstehen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versichert. Eingeschlossen sind dabei Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft.
Ausgeschlossen bleiben Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum.
Gewässerschaden-Haftpflicht
Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden verantwortlich, die durch auslaufendes Öl verursacht werden. Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos. Wenn Öl austritt, ist der Eigentümer verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Das bedeutet: Er trägt die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung ist für Bauherren aus dem Gewerbe- oder Dienstleistungsbereich gedacht. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz für den Bauherren sowie für alle beteiligten Bauunternehmer und Handwerker.
Auf die mitversicherten Auftragnehmer können rund 80 % des Beitrages umgelegt werden. Im Schadenfall werden die Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Gebäudezustands übernommen.
Während der Bauzeit sind unvorhergesehen eingetretene Schäden durch höhere Gewalt und Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse ebenso versichert wie Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und mutwillige oder vorsätzliche Beschädigung von unbekannten Personen. Darüber hinaus deckt die Bauleistungsversicherung Fehler bei der Bauausführung und mangelnde Bauaufsicht. Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialmängel und fehlerhafte statische Berechnungen sind auch mitversichert.
Der Beitrag zur Bauleistungsversicherung kann als Werbungskosten in voller Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden.
SV Versicherungen
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart
Ansprechperson:
Stefanie Rieger
Telefon:0711/898-1527
Telefax: 0711/898-7121