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Versicherungsschutz beim Umzug

Ist die Entscheidung für den Umzug gefallen, die neue Wohnung in Kürze bezugsfertig, gilt es den Transport zu organisieren. Es werden zwei, vielleicht drei Angebote eingeholt und meist der günstigste Anbieter gewählt. Am Umzugstag und unmittelbar danach zeigt sich dann, ob das gewählte Transportunternehmen tatsächlich den Anspruch, der Günstigste gewesen zu sein, erfüllt.

Ist die Entscheidung für den Umzug gefallen, die neue Wohnung in Kürze bezugsfertig, gilt es den Transport zu organisieren. Es werden zwei, vielleicht drei Angebote eingeholt und meist der günstigste Anbieter gewählt. Am Umzugstag und unmittelbar danach zeigt sich dann, ob das gewählte Transportunternehmen tatsächlich den Anspruch, der Günstigste gewesen zu sein, erfüllt.

Sicherlich, die eine oder andere kleine Beschädigung ist bei all der Hektik am Umzugstag nicht immer auszuschließen. Doch wie groß ist das Entsetzen, wenn das antike Buffet, ein ans Herz gewachsenes Erbstück der Familie aus dem 18. Jahrhundert, den Möbelträgern aus den Händen gleitet und sich, total beschädigt, ein Stockwerk tiefer auf dem Treppenabsatz wiederfindet.

Zunächst, etwas besänftigt durch den Möbelspediteur, "Sie sind ja über uns versichert", wird der Kontakt zur Versicherungsstelle des Spediteurs gesucht. Dort zieht man einen Sachverständigen hinzu, der den Schaden der Höhe nach bewerten soll. Eine knappe Woche später folgt die Anwort – und mit ihr das böse Erwachen. Unter Hinweis auf eine krasse Unterversicherung wird der Geschädigte mit erheblich reduziertem Betrag im Verhältnis zum tatsächlichen Wert abgespeist. Auch der eilig hinzugezogene Rat eines Anwaltes bestätigt die Richtigkeit der Regulierung.

Hier kann es doch nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, werden Sie sagen: der Möbelspediteur hat den Schaden verursacht, und als Entschädigung erhält man nur einen Bruchteil des eigentlichen Schadens. Was ist hier falsch gelaufen?

Haftung des Spediteurs ist begrenzt

Die Antwort ist recht schnell gefunden. "Der Möbelspediteur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 451 ff HGB). Daraus geht eine Grundhaftung des Umzugsunternehmers von DM 1.200,- je Kubikmeter Laderaum, der für das Umzugsgut benötigt wird, hervor." Der Umfang unseres im Beispiel erwähnten Haushaltes belief sich auf 12,5 m³".

Daraus errechnet sich eine Höchsthaftungssumme von DM 15.000,-. Der mit der Einschätzung des Schadens beauftragte Sachverständige hatte den Wert des Buffets realistisch auf DM 25.000,- geschätzt. Dennoch konnte der Sachbearbeiter des Versicherers den Schaden aufgrund der Haftungshöchstgrenze nur mit DM 15.000,- ersetzen.

Wären im Zuge des Umzuges weitere Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen worden, wären auch diese mit dem Gesamtbetrag von DM 15.000,- abgegolten. Abhilfe hätte mit der Vereinbarung eines höheren Wertes geschaffen werden können. In diesem Fall belief sich der Wert des gesamten Haushaltes auf DM 100.000,-.

TIPP vom Experten Ralph Ollig: Vergleichen Sie die Haftung des Unternehmens mit dem Wert Ihres Umzugsgutes

Multiplizieren Sie die Kubikmeter (diese können Sie aus dem Angebot des Möbelspediteurs entnehmen) mit DM 1.200,- und vergleichen Sie diese Summe mit dem Wert Ihres gesamten Haushaltes. (Hilfreich bei der Wertermittlung kann ein Blick in die Hausratsversicherungs-Police sein, sofern dort die richtigen Werte angegeben sind).

Ist die gesetzlich vorgegebene Haftungshöhe nicht ausreichend, besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vereinbarung eines höheren Wertes dem Gesamtwert der beförderten Umzugsgüter anzupassen. Bezogen auf obiges Beispiel hätte, mit Angabe einer Wertdeklaration von DM 100.000,- der Schaden an dem Buffet in voller Höhe erstattet werden können.

Aber auch bei Vereinbarung einer Wertdeklaration ist nicht immer von einem vollwertigen Schadenersatz auszugehen. Hat beispielsweise das Fahrzeug des Umzugsunternehmers einen Unfall infolge von Umständen, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, so ist der Unternehmer von seiner Haftung befreit. Beispielhaft seien hier nur die Fälle genannt, von Steinewerfern von Autobahnbrücken auf fahrende Fahrzeuge. Diese Täter bleiben häufig unerkannt.

Kommt es in der Folge zu einem Unfall des Möbelwagens und wird dabei das Umzugsgut zerstört, wird sich der Möbelspediteur erfolgreich auf diesen Haftungsausschluss berufen können. Das Resultat für den Umzugskunden ist fatal. Er hat seinen kompletten Haushalt verloren und häufig keine Möglichkeit diesen Verlust bei einem Schadenverursacher geltend zu machen, da die polizeilichen Ermittlungen nach den Tätern in der Regel ohne Erfolg bleiben.

Die wirtschaftlichen Folgen für den Umziehenden sind kaum absehbar. Was aber kann der Umziehende tun, um sich gegen eine unter Umständen existenzgefährdende Situation zu schützen?

TIPP vom Experten Ralph Ollig: Abschluss einer Transportwarenversicherung für Umzugsgüter

Weitreichenden Schutz gegen derartige Ereignisse bietet eine Transportwarenversicherung für Umzugsgüter. Sie bietet Versicherungsschutz im Rahmen einer sogenannten Allgefahren Deckung. D.h. sämtliche Gefahren und Schäden, mit Ausnahme einiger weniger besonders benannter, gelten als versichert. Die Transportwarenversicherung für Umzugsgüter wird in zwei Varianten angeboten: Transportwarenversicherung für Umzugsgüter zum Zeitwert

Hier wird die Versicherungssumme auf der Grundlage des Zeitwertes gebildet. Der Zeitwert ist der Neuwert mit einem angemessenen Abzug für Alter und Nutzung. Ein persönlicher Liebhaberwert ist nicht versicherbar.

Transportwarenversicherung für Umzugsgüter zum Neuwert Bei der zweiten, etwas teureren, aber erheblich komfortableren Variante wird der Versicherungswert auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises neuer Güter gleicher Art und Güte am Empfangsort gebildet. Damit ist zwar die Grundlage für die Prämienberechnung im Vergleich zur Zeitwertversicherung höher angesiedelt, die Leistung im Schadenfall orientiert sich dafür aber bei Verlust am Wiederbeschaffungswert des betreffenden Teils am Bestimmungsort. Damit können wenigstens die beschädigten oder verlorengegangenen Umzugsgüter ohne wirtschaftlichen Verlust ersetzt werden.

Der Umziehende unseres geschilderten Beispiels wäre demnach gut beraten gewesen, eine Transportwarenversicherung für Umzugsgüter abzuschließen. Diese hätte bei einer Versicherungssumme von DM 100.000," den Schaden für das vollständig zerstörte Buffet übernommen.

Darüber hinaus wäre auch der Versicherungsschutz für ein Ereignis, wie in dem beschriebenen Fall des Steinewerfers abgesichert gewesen. Mit der Versicherung zum Neuwert wäre der materielle Verlust voll ausgeglichen worden. Sicherlich benötigt man jede Mark für die beim Umzug zwangsläufig anfallenden Kosten.

Bei einem Schadenfall hat sich aber die Investition von ca. 250 DM für die Transportversicherungsprämie schnell bezahlt gemacht. Der Abschluß einer Transportversicherung für Umzugsgüter zum Zeit- und Neuwert erfolgt über den Möbelspediteur.

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