StartPlanenVersicherungWer selber eine Grube gräbt - Bauherrenhaftpflichtversicherung besonders für private Bauherren wichtig

Wer selber eine Grube gräbt – Bauherrenhaftpflichtversicherung besonders für private Bauherren wichtig

In den vergangenen Jahren bewegten sich die Baufinanzierungs-Konditionen auf historischen Tiefstständen. Eigenheimbesitzer, die vor über dreißig Jahren gebaut haben, wissen, was ein Zinsunterschied von zwei bis drei Prozent über drei Jahrzehnte ausmacht. Die Bauherren von heute sind ihre Töchter und Söhne. Sie müssen jedoch mit erheblich höheren Baukosten kalkulieren als ihre Eltern. Viele private Bauherren gehen an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Doch es nutzt auch der beste Finanzierungsplan nichts, wenn das Bauvorhaben unvorhersehbare Kosten bei der Errichtung verursacht

In den vergangenen Jahren bewegten sich die Baufinanzierungs-Konditionen auf historischen Tiefstständen. Eigenheimbesitzer, die vor über dreißig Jahren gebaut haben, wissen, was ein Zinsunterschied von zwei bis drei Prozent über drei Jahrzehnte ausmacht. Die Bauherren von heute sind ihre Töchter und Söhne. Sie müssen jedoch mit erheblich höheren Baukosten kalkulieren als ihre Eltern. Viele private Bauherren gehen an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Doch es nutzt auch der beste Finanzierungsplan nichts, wenn das Bauvorhaben unvorhersehbare Kosten bei der Errichtung verursacht.

Risiko unkalkulierbarer Kosten
Thomas N. wird den Tag nicht vergessen, als er an seiner Baustelle eine erhebliche Absenkung der Baugrube feststellte. Schlimmer kam es jedoch, als der Nachbar ihm den Schaden an seinem Haus zeigte, der durch das Absenken entstanden war – alles in allem ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Die Kosten für die Schadenbehebung am Haus des Nachbarn hätten das Bauvorhaben von Thomas N. erheblich in Gefahr gebracht, doch Dank einer vor Baubeginn abgeschlossenen Bauherrenhaftpflichtversicherung konnte das finanzielle Fiasko abgewendet werden.

Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Der Bauherr haftet auf seinem Grundstück und bei der Errichtung des Bauwerkes grundsätzlich unbegrenzt für Schäden Dritter. Für die drohenden Schadensersatzansprüche steht die Bauherrenhaftpflichtversicherung gerade. Sie schließt alle Bauherren-Risiken ein, die aus Neu-, Um-, Anbauten, Abbruch- und Grabarbeiten entstehen können. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung würde auch zahlen, sollten Passanten von herabstürzenden Dachteilen schwer verletzt werden, Kinder in die Baugrube fallen und sich dabei verletzen oder parkende Autos durch herabfallende Gebäudeteile beschädigt werden.

Die Versicherung prüft grundsätzlich die Rechtslage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und kommt für berechtigte Ansprüche auf. Gerade wenn viele Unternehmen oder Bauarbeiter an der Erstellung des Bauwerkes beteiligt sind und Streit über die Verantwortung von Einzelnen entsteht, ist diese Versicherung wichtig. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet automatisch mit dem Abschluss der Bauphase.

Rechtzeitig Versicherungsschutz beantragen
Wenn das Haus in absehbarer Zeit gebaut werden soll, empfiehlt es sich, die Bauherrenhaftpflicht bereits bei Grundstückskauf abzuschließen. Bis zum Baubeginn ist in der Regel dann das noch unbebaute Grundstück ohne Prämie mitversichert.

Aufgepasst: eine bestehende Privathaftpflichtversicherung kann möglicherweise das Risiko bei kleineren Bauvorhaben tragen. Deshalb empfiehlt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. „BOXplus“, die Privathaftpflichtversicherung der DBV-Winterthur Versicherungen, bietet z. B. bereits im Standard-Tarif Versicherungsschutz für unbebaute Grundstücke bis 1.500 qm und für Bauvorhaben bis zu einer Bauzeit von drei Monaten. Ebenfalls mitversichert sind oberirdische Heizöltanks im Keller bis 6.000 Liter. Dafür ist der Abschluss einer separaten Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht nötig.

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