Vertragliche Vereinbarung gibt Planungssicherheit
Wer ein neues Haus schlüsselfertig kauft, der möchte vom Vertragsabschluss an genau wissen, wann er in sein Eigenheim einziehen kann. Das klappt aber nur, wenn der Einzugstermin schon im Vertrag möglichst genau bezeichnet wird, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Ideal ist immer ein genaues Datum. Damit kann der angehende Immobilienbesitzer dann konkret planen und terminieren: Umzugsurlaub, Mietwohnungskündigung, Ummeldung. Auf einen konkreten Termin lassen sich Schlüsselfertiganbieter aber in der Regel nicht ein. Zu unwägbar ist der Bauablauf. Immer wieder einmal kann etwas dazwischen kommen, was den Bau und damit den Einzugstermin verzögert. Um dennoch eine gewisse Planungssicherheit zu haben, rät der VPB, im Vertrag eine
Formulierung zu wählen, die beiden Parteien gerecht wird, etwa: Das Haus muss acht Monate nach Erteilung der Baugenehmigung vollständig fertig gestellt sein. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der koppelt diesen Einzugstermin noch mit einer vertraglich vereinbarten Strafe, die der Bauunternehmer zahlen muss, falls er die Frist überschreitet.