Bau-Gutachter frühzeitig einschalten
Nicht selten endet der Traum vom Eigenheim als Alptraum. Meist sind private Bauherren Laien und ausschließlich auf die Aussage und die Zuverlässigkeit der Baufirmen und Architekten angewiesen. Sie haben kaum die Möglichkeit, die geleistete Arbeit auch nachhaltig auf Qualität hin zu untersuchen.
Die Gutachter des Göttinger Vereins zur Qualitätscontrolle am Bau e.V. (VQC) sind seit 2005 auf Baustellen in ganz Deutschland unterwegs um Abhilfe zu schaffen und für ihre Mitglieder Bauleistungen zu überprüfen. So zeigt zum Beispiel ein „Blower-Door-Test“, wo es mit der Gebäudedichtigkeit hapert. Und die Infrarot-Wärmekamera dokumentiert unmissverständlich, ob und wo Wärmebrücken in der Außenfassade zu finden sind.
Nach der Auswertung der VQC-Begehungsprotokolle aus den Jahren 2008 und 2009 zeigt sich jetzt, dass die meisten Baumängel bei der Abdichtung von Kellern zu finden sind. An nahezu 20 Prozent der durch den VQC begutachteten Einfamilienhäuser fanden die Prüfingenieure hier Mängel. Weiter wurden durch den Einsatz des Blower-Door-Tests an etwa 15 Prozent der Neubauten Schwächen bei Gebäudedichtheit festgestellt. Ebenfalls „hoch im Kurs“: mangelhafte Drainagen und nicht sachgerechte allgemeine Verarbeitung im Innenausbau. Durch die baubegleitende Qualitätskontrolle mit mehreren Begehungen konnte ein Großteil der Mängel allerdings frühzeitig gefunden und ohne größeren Aufwand beseitigt werden.
Bauherren, die während der Bauphase keine baugegleitende Qualitätskontrolle eingeschaltet haben, sollten spätestens kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (fünf Jahre nach Fertigstellung des Neubaus) einen Baugutachter einschalten der die Immobilie intensiv begutachtet. Denn ist die Frist einmal überschritten, wird es sehr schwer, mögliche Ansprüche gegenüber Architekten oder Baufirma geltend zu machen.