StartBauenBaurechtAlle Jahre wieder:

Alle Jahre wieder:

Rechte und Pflichten im Winter

Im Winter gibt es allerlei möglichte Haftfälle, die Hausbesitzer und Vermieter mit ein wenig Achtsamkeit vermeiden können – damit der Weihnachtsabend tatsächlich friedlich wird…

Ein Hauseigentümer ist generell immer dafür verantwortlich, dass sein Grundstück gefahrlos betreten werden kann. Im Schadenfall entscheiden Richter darüber, ob er seinen Pflichten ausreichend nachgekommen ist. Entsprechend sollte er vorsorgen:

Räumdienst

Für Hauseigentümer besteht eine Räumpflicht. Diese Pflicht können Vermieter per Mietvertrag an die Mieter weitergeben. Die Einhaltungs sollte allerdings von dem Vermieter kontrolliert werden. Ebenso sollte der Vermieter oder Hauseigentümer die Arbeiten kontrollieren, wenn er einen Räumdienst engagiert. Denn sollte ihm im Schadensfall nachgewiesen werden, dass er nicht ausreichend vorgesorgt hat, haftet er.

Dachlawinen

Hauseigentümer müssen nach Schneefall ihr Dach auf ev. Gefahren für Fußgänger überprüfen. Drohen Schneelawinen? Ein Schild mit einer Warnung – Achtung, Dachlawinen – kann vor dem Haftungsrisiko schützen.

Beleuchtung

Auch für ausreichende Beleuchtung müssen Hauseigentümer und Vermieter sorgen. Denn verletzt sich ein Mieter oder Besucher, weil Wege und insbesondere gefährliche Stellen nicht ausreichend beleuchtet waren, zahlt der Eigentümer. Entsprechend sollten insbesondere gefährliche Wegstellen gut beleuchtet sein, gegebenenfalls gesteuert per Bewegungsmelder – dass dämpft die Stromkosten.

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News